diff --git a/content/pages/en/Medien_und_Paedagogik/Handreichung.md b/content/pages/en/Medien_und_Paedagogik/Handreichung.md index cbb862109f142f4e8e935e483949e3d27d8e953b..a46f10fb857f78b86ee04068a3f4297177f4271c 100644 --- a/content/pages/en/Medien_und_Paedagogik/Handreichung.md +++ b/content/pages/en/Medien_und_Paedagogik/Handreichung.md @@ -1,3 +1,175 @@ Title: Handouts Author: Teckids -Lang: de +Lang: en + +### <a href="#Umgang"> 1. Dealing with media is more than internet and gambling </a> +### <a href="#Medienzeit"> 2. Medienzeit </a> +### <a href="#Zugang"> 3. Freier Zugang zu Medien</a> +### <a href="#Privatsphäre"> 4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre </a> +### <a href="#Willenserklärung"> 5. Willenserklärung </a> +### <a href="#Publikationen"> 6. Eigene Publikationen </a> +### <a href="#Medienbildung"> 7. Medienbildung ist wichtig </a> + +## <a name="Umgang" style="color:black;text-decoration:none;"> 1. Dealing with media is more than internet and gambling + </a> +We see surfing the Internet and playing on a computer or smartphone as a nice pastime. We want to show children and adolescents what for great other things you can still do on the computer. Technology and media offer a variety of possible activities. From creating a small radio play, to programming robots, to programming your own computer game. And all this can be learned in a short time. And it's also fun! + +We recommend parents to develop a concept together with the children, such as and what technology and media are used for. Thereby, the possibilities for recreational activities as well as the possibilities for use in research, e. g. For example, to be taken into account for the school. + +## <a name="Medienzeit" style="color:black;text-decoration:none;"> 2. Media time </a> + +//Text + +## <a name="Zugang" style="color:black;text-decoration:none;"> 3. Freier Zugang zu Medien </a> + +[](https://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CRC.aspx): + +##### Article 13: +> <i>"(1) The child shall have the right to freedom of expression; this right shall include freedom to seek, receive and impart information and ideas of all kinds, regardless of frontiers, either orally, in writing or in print, in the form of art, or through any other media of the child's choice. +(2) The exercise of this right may be subject to certain restrictions, but these shall only be such as are provided by law and are necessary: +(a) For respect of the rights or reputations of others; or +(b) For the protection of national security or of public order (ordre public), or of public health or morals. + +##### Article 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht: +> <i>"States Parties recognize the important function performed by the mass media and shall ensure that the child has access to information and material from a diversity of national and international sources, especially those aimed at the promotion of his or her social, spiritual and moral well-being and physical and mental health. +To this end, States Parties shall: +(a) Encourage the mass media to disseminate information and material of social and cultural benefit to the child and in accordance with the spirit of article 29; +(b) Encourage international co-operation in the production, exchange and dissemination of such information and material from a diversity of cultural, national and international sources; +(c) Encourage the production and dissemination of children's books; +(d) Encourage the mass media to have particular regard to the linguistic needs of the child who belongs to a minority group or who is indigenous; +(e) Encourage the development of appropriate guidelines for the protection of the child from information and material injurious to his or her well-being, bearing in mind the provisions of articles 13 and 18. </i> + +Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unsereren Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, so dass Kindern auch oft durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen sich im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhatlte für sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen. + +Wir empfehlen Eltern, die ersten Schritte im Umgang mit dem Internet gemeinsam mit den Kindern zu gehen und Gespräche über die gesehenen Inhalte und die genutzten Onlinedienste zu führen. So bekommen Eltern einen Einblick in das Nutzungsverhalten der Kinder, der auf einer Vertrauensbasis basiert und die die Privatsphäre der Kinder nicht verletzt. Durch das Feedback der Eltern lernen Kinder zwischen sinnvollen und ggf. ungeeigneten Inhalten zu unterscheiden. + +Zudem wird es sich nicht +verhindern lassen, dass Kinder früher oder später einen Computer ohne diese +Sperren benutzen. Analog dazu lernen Kinder den richtigen Umgang mit dem +Straßenverkehr auch nicht auf einem völlig von der Außenwelt abgetrennten +Platz, sondern auch nur durch die regelmäßige Nutzung. Des Weiteren können +aber auch die Eltern von ihren Kindern lernen, weil Kinder schneller lernen +und so oft einen besseren Einblick in die neuen Möglichkeiten, die die +Medien bieten, bekommen. + +## <a name="Privatsphäre" style="color:black;text-decoration:none;"> 4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre </a> + + +##### [Article 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre"](https://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CRC.aspx) der UN-Konvention über die Rechte der Kinder heißt es: +> <i>"(1) No child shall be subjected to arbitrary or unlawful interference with his or her privacy, family, home or correspondence, nor to unlawful attacks on his or her honour and reputation. +(2) The child has the right to the protection of the law against such interference or attacks." </i> + +Wenn Erziehungsberechtigte gegen den Willen des Kindes Kenntnis über das +Passwort haben, sehen wir das als Verstoß gegen dieses Grundrecht. + +### 4.1 Passwörter sind Privatsache + +Passwörter dienen dazu Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Mit +ihnen erhalten Kinder zum Beispiel Zugang zu ihren E-Mails oder zu ihren +Social-Media-Accounts. Mit der Kenntnis der Passwörter erhält man somit auch +Zugriff auf Informationen, die Teil der Privatsphäre von Kindern sind. Der +Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht aller Menschen. + +### 4.2 Durchsuchen von Daten durch die Eltern + +Wie bereits erwähnt, hat jeder Mensch (also auch Kinder) ein Recht auf +Privatsphäre, welches respektiert werden muss. Nur einer der zahlreichen +Gründe, wieso Eltern keinen Zugriff auf die Handys ihrer Kinder haben sollten. +Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass das einfache Sperren oder die totale +Kontrolle keine Lösung darstellt. + +Wir empfehlen Eltern, durch Gespräche mit allen Beteiligten zu +versuchen, Aufklärung zu schaffen und Gefahren vorzubeugen. Denn wenn Kinder +von klein auf lernen, wie sie sich im Internet sicher verhalten können, ist +eine Kontrolle nicht nötig, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. + +## <a name="Willenserklärung" style="color:black;text-decoration:none;"> 5. Willenserklärung </a> + + +### 5.1 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters + +Bei der Nutzung vieler Dienste im Internet kommt es zu einem Vertrag zwischen +dem +Nutzer und dem Betreiber des Dienstes. Dabei sind die allgemeinen +Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters zu akzeptieren. Damit ein solcher +Vertrag zustande kommen kann ist bei Kinder zwischen 7 und einschließlich 17 +Jahren nach § 107 BGB die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig, +wenn durch den Vertrag das Kind nicht nur rechtliche Vorteile erlangt. Dies +ist zum Beispiel der Fall, wenn die Geschäftsbedingungen vorsehen, dass +erfasste Daten anderweitig genutzt werden. + +> <i>"Section 107 +Consent of legal representative +For a declaration of intent as a result of which he does not receive only a legal benefit, a minor requires the consent of his legal representative."</i> + +### 5.2 Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abgeben + +Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abschließen, wenn aus +dieser Willenserklärung nicht nur Vorteile entstehen. Dies gilt auch wenn +Kinder nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der Kindeswille ist in +jedem Fall zu berücksichtigen. Im Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte +der Kinder steht: + +##### Artikel 12 "Berücksichtigung des Kindeswillens": +> <i>"(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. [...]" </i> + +Wir empfehlen Eltern mit den Kindern darüber zu sprechen, welche Vor- und +welche Nachteile den Kindern bei der Nutzung bestimmter Medien oder +Dienste entstehen. Die Zustimmung zu den AGB bestimmter Dienste soll daher +immer in Absprache zwischen Eltern und Kindern geschehen (siehe hierzu auch +„Grundsätze Online-Dienste“). Dabei ist der aktuelle Entwicklungsstand des +Kindes immer zu berücksichtigen. Ist das Kind auch nach einer Erklärung nicht +in der Lage den Sachverhalt zu verstehen, so ist von der Abgabe einer +Willenserklärung abzusehen. + +## <a name="Publikationen" style="color:black;text-decoration:none;"> 6. Eigene Publikationen </a> + +Bei eigenen Publikationen im Internet ist eine häufige Annahme, dass alles, +was ins Internet gestellt wird, irgendwann zum Nachteil wird. Daher empfehlen +Eltern ihren Kindern häufig, bloß nicht ihren Namen oder andere persönliche +Details öffentlich zu posten. +Diesem oft genannten Vorwurf stimmen wir nur teilweise zu. Natürlich ist es +besonders für Kinder sehr wichtig, vor dem Veröffentlichen im Internet immer +genau zu überprüfen, welche Informationen man veröffentlicht und nachzusehen, +wer die Informationen sehen soll. Ebenso sind immer auch die Rechte anderer zu +beachten. So dürfen die Rechte von Personen, die vielleicht in einem Beitrag +erwähnt wurden, nicht durch das Posten verletzt werden (z.B. durch das +Hochladen +von Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, die nicht im Internet zu sehen +sein wollen). + +Durch genaues Überlegen vor dem Veröffentlichen eines Posts können solche +Konflikte vermieden werden. Weiterhin können Beiträge nicht nur zum Nachteil +werden. Nein, ganz im Gegenteil. Manche Posts, wie zum Beispiel Berichte von +Veranstaltungen oder +Berichte von Vorträgen, die man gehalten hat, könnten einem sogar hoch +angerechnet werden. + +Anstatt Veröffentlichungen im Interne generell zu vermeiden oder zu verbieten, +empfehlen wir Eltern, Kindern beizubringen, vor Posts genau nachzudenken, was +man postet und ob man es posten möchte/darf. + + +## <a name="Medienbildung" style="color:black;text-decoration:none;"> 7. Medienbildung ist wichtig </a> + + +Eine Box, die auf Zuruf die Wettervorhersage wiedergibt oder einen Tisch in +einem Restaurant reserviert, war vor ein paar Jahrzehnten noch Zukunftsvision. +Heute +erhält sie Einzug in immer mehr Haushalte. Der Fernseher wurde von einem +einfachen Gerät, das übermittelte Videosignale wiedergibt, zu einer +Multimediastation. So wie die Digitalisierung im privaten Einzug erhält, +erhält sie auch Einzug in die Berufswelt. Die Kenntnisse über die +Möglichkeiten +und Gefahren, die durch die Digitalisierung entstehen sind enorm wichtig. Die +Nutzung moderner Medien lässt die Kinder an der Digitalisierung teilhaben und +lehrt den Kindern den Umgang mit ihr. Zu beachten ist vor allem, dass die +Nutzung von Medien nicht nur Gefahren birgt, sondern eine Vielzahl von +Möglichkeiten bietet. Man kann dadurch mit Freunden in Kontakt treten, neue +Freunde kennenlernen oder sich über eine Vielzahl von Themen informieren. + +Wir empfehlen Eltern einen einen stetigen Austausch über die Möglichkeiten und +Gefahren in dieser Entwicklung. Die Eltern sollten zudem die Kinder dabei +unterstützen, wenn diese sich durch die Nutzung der Medien im MINT-Bereich +fortbilden wollen. +