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title: Impressum
author: Teckids
lang: de
## Betreiberinformationen
Diese Website wird vom Teckids e.V. betrieben. Die postalische Anschrift des Teckids e.V. lautet:
Teckids e.V.
c/o tarent solutions GmbH
Rochusstr. 2-4
53123 Bonn
**E-Mail**: vorstand@teckids.org
**Telefon**: +49 228 92934160
**Vertreter im Sinne des Presserechts**: Dominik George
**Registergericht**: Amtsgericht Bonn, VR 9846
## Disclaimer — rechtliche Hinweise
### Haftungsbeschränkung für eigene Inhalte
Alle Inhalte unseres Internetauftritts wurden mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Seiten kann jedoch nicht übernommen werden. Gemäß § 7 Abs. 1 TMG sind wir als Dienstanbieter für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich, nach den §§ 8 bis 10 TMG jedoch nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen. Eine umgehende Entfernung dieser Inhalte erfolgt ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung und wir haften nicht vor dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung.
### Haftungsbeschränkung für externe Links
Unsere Webseite enthält sogenannte „externe Links“ (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Als die Verlinkung vorgenommen wurde, waren für uns keine Rechtsverstöße erkennbar. Sollte uns eine Rechtsverletzung bekannt werden, wird der jeweilige Link umgehend von uns entfernt.
title: Lizenzen
author: Teckids
lang: de
**Diese Seite wird momentan bearbeitet**
title: Newsletter
author: Teckids
lang: de
## Für Kinder
Wenn du selber Einladungen von uns bekommen möchtest, dann melde dich zu unserem Kinder-Newsletter an. Der Newsletter ist für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 7 und 16 Jahren, die sich für unsere Veranstaltungen interessieren. Du brauchst nur eine E-Mail-Adresse, um dich anzumelden.
[Hier kannst Du dich zum Newsletter anmelden.](https://commu-intern.teckids.org/wws/subscribe/news-kinder "Newsletter für Kinder")
## Für Eltern
Wenn Sie sich für unsere Veranstaltungen interessieren, um Ihrem Kind z.B. eine Teilnahme vorschlagen zu können, können Sie sich auf unserem Eltern-Newsletter anmelden.
[Hier können Sie sich auf dem Eltern-Newsletter anmelden.](https://commu-intern.teckids.org/wws/subscribe/news-eltern "Newsletter für Eltern")
## Für Unternehmen
Um als Unternehmen auf dem Laufenden zu bleiben und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche unterstützen zu können, gibt es einen separaten Unternehmens-Newsletter.
[Hier können Sie sich auf dem Unternehmens-Newsletter anmelden.](https://commu-intern.teckids.org/wws/subscribe/news-unternehmen "Newsletter für Unternehmen")
## Für Lehrer
Um als Lehrkraft auf dem Laufenden zu bleiben und Veranstaltungen z.B. in der Klasse bewerben zu können, gibt es einen separaten Lehrer-Newsletter.
[Hier können Sie sich auf dem Lehrer-Newsletter anmelden.](https://commu-intern.teckids.org/wws/subscribe/news-lehrer "Newsletter für Lehrer")
## Für Hacker, Konferenzorganisatoren und alle Anderen
Wenn du einfach nur Interesse an unseren Aktivitäten hast, kannst du dich auf dem Hacker-Newsletter anmelden.
[Hier können Sie sich auf dem Hacker-Newsletter anmelden.](https://commu-intern.teckids.org/wws/subscribe/news-hacker "Newsletter für Hacker, Konferenzorganisatoren und alle Anderen")
title: Nutzungsbedingungen und Datenschutz
author: Teckids
lang: de
# Nutzungsbedingungen für Dienste des Teckids e.V.
## 1. Wofür diese Bedingungen gelten
Diese Bedingungen gelten für alle Dienste des Teckids e.V., die man über das Internet benutzen kann.
## 2. Wer die Dienste benutzen darf
Alle Dienste des Teckids e.V. dürfen von jedem Menschen weltweit benutzt werden.
## 3. Wofür die Dienste benutzt werden dürfen
Die Dienste des Teckids e.V. dürfen nur für die Arbeit in und an Bildungsprojekten benutzt werden.
Mitglieder des Teckids e.V. dürfen die Dienste auch anderweitig privat nutzen, so lange die Nutzung keine Bildungsprojekte stört und nicht gegen diese Bedingungen verstößt.
Auf der Code-Hosting-Plattform Edugit dürfen nur Softwareprojekte veröffentlicht werden, die unter einer anerkannten Lizenz für freie Software stehen. Verweise zu Listen finden sich im Anhang.
## 4. Verhalten bei der Benutzung der Dienste
Alle Benutzer der Dienste gehen respektvoll miteinander um. Die Dienste dürfen nicht benutzt werden, um andere zu beleidigen, zu diskriminieren oder in anderer Art und Weise zu verletzen.
Mit den Diensten des Teckids e.V. dürfen keine gewaltverherrlichenden, pornographischen oder illegalen Materialien verarbeitet werden.
Der Benutzer muss für die Materialien, mit denen er arbeitet, ausreichende Lizenzen haben und darf nicht gegen Urheberrechte verstoßen.
Die Dienste dürfen nicht dafür benutzt werden, Werbung für kommerzielle Projekte und Unternehmen zu erstellen oder zu verbreiten.
Jeder ist für alles, das er mit den Diensten macht, persönlich verantwortlich und haftbar.
Der Teckids e.V. darf Inhalte und Dateien, die gegen diese Bedingungen verstoßen, sofort entfernen.
Fehler oder Auffälligkeiten muss jeder Benutzer dem Teckids e.V. sofort per E-Mail an verein@teckids.org melden.
Die stellvertretende Registrierung für eine andere Person, auch von Eltern stellvertretend für eigene Kinder, ist verboten.
## 5. Regeln zum Benutzeraccount
Ein gültiger Teckids-Benutzeraccount ist für die Benutzung der Dienste notwendig.
Nur natürliche Personen können einen Benutzeraccount haben und jede Person darf genau einen Benutzeraccount haben.
Kein Benutzer darf sein Passwort weitergeben oder anderen generell den Zugang zu den Diensten mit seinem Account ermöglichen.
Für die Registrierung ist die Angabe des vollständigen Namens und des Geburtsdatums notwendig. Diese Angaben verwendet der Teckids e.V. nur intern und gibt sie nicht weiter.
Es gibt kein Anrecht auf einen Benutzeraccount. Der Teckids e.V. kann den Zugang jederzeit, jedoch nur unter der Angabe von Gründen, verweigern.
## 6. Datenschutz
Der Teckids e.V. erhebt und speichert für die Benutzung der Dienste unter Umständen personenbezogene Daten. Für die Registrierung müssen Name und Geburtsdatum angegeben werden. Dies dient zum Schutz der Rechte der angemeldeten Person und der Identifikation bei rechtlichen Problemen sowie einer grundlegenden Altersüberprüfung zum Jugendschutz.
Bei der Benutzung der Dienste können außerdem personenbezogene Daten, wie IP-Adressen oder Ähnliches, in Protokollen (Log-Dateien) gespeichert werden.
Zum Aufbau der Gemeinschaft können Benutzer automatisch gegenseitig zu Kontaktlisten (z.B. Mailinglisten oder Jabber-Roster) hinzugefügt werden. Hierbei kann der angegebene Klarname angezeigt werden. Diese Automation geschieht jedoch nur im Rahmen von Veranstaltungen, an denen die betroffenen Personen ohnehin persönlich und gemeinsam teilnehmen.
Bei der Anmeldung zu Workshops und Freizeiten wird der Name der Schule und die Klasse abgefragt. Diese Daten erheben wir zu statistischen Zwecken und um nachzuvollziehen, wie sich unsere Teilnehmergruppen zusammensetzen (z.B. Schulformen, usw.). Dies ist wichtig, um zu erzielen, möglichst Schülerinnen und Schüler aus allen Schulformen und Altersgruppen zu erreichen und dies auch, z.B. Sponsoren, nachzuweisen. Außerdem sollen die Betreuer von Veranstaltungen vermeiden können, dass ein Austausch nur unter schon bekannten Teilnehmenden entsteht. Daten der Erziehungsberechtigten und die Anschrift werden für die Zustellung der Rechnung und für Notfallkontakte erhoben.
Daten zu medizinischen Informationen sowie Informationen, die Aufschluss über Religion, Weltanschauungen oder politische Ansichten geben könnten, werden elektronisch weder erhoben noch gespeichert.
Der Teckids e.V. gibt all diese Daten ansonsten grundsätzlich niemals an Dritte weiter, es sei denn, er wird durch ein Gesetz hierzu gezwungen. In diesem Fall wird der betroffene Benutzer sofort benachrichtigt. Eine Ausnahme besteht, wenn z.B. bei einer Freizeit Namensschilder angefertigt werden sollen. In diesem Fall können Daten an die Organisatoren der beherbergenden Konferenz weitergegeben werden. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn ein Beherbergungsbetrieb (z.B. Jugendherberge) oder ein Verkehrsunternehmen (z.B. Reisebus) Daten aus rechtlichen Gründen erheben müssen.
Für den Schutz eigener hochgeladener oder erstellter Daten und Dateien ist jeder Benutzer selber verantwortlich.
Weiterführende Informationen sind in unserem [Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten](https://commu-intern.teckids.org/wiki/Teams/Systemadministration/Verfahrensverzeichnis "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten") zu finden.
Unser Datenschutzbeauftragter ist erreichbar unter:
datenschutz@teckids.org
Oder per Post unter:
Teckids e.V.
Rochusstr. 2
53123 Bonn
title: Geschäftsbedingungen des Teckids eV für die Teilnahme vereinsfremder Personen an Freizeitangeboten und Workshopangeboten
author: Teckids
lang: de
## 1. Vertragspartner und Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Buchung einer Teilnahme an Freizeit- und Workshopangeboten des Teckids e.V.
Teilnehmende im Sinne dieser Bedingungen sind Kinder und Jugendliche, die mit Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter an einem Workshop- oder Freizeitangebot teilnehmen. Der oder die Teilnehmende ist Kunde im Sinne
dieser Bedingungen.
Anbieter und Vertragspartner ist der Teckids e.V., Rochusstr. 2, 53123 Bonn, eingetragen im Vereinsregister Bonn unter der Registernummer VR 9846, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand.
Nebenabsprachen oder ergänzende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich zugestimmt.
Der Teckids e.V. ist bemüht, stets insoweit kulant gegenüber den Teilnehmenden und ihren gesetzlichen Vertretern zu entscheiden, sofern dem Verein dadurch kein materieller oder immaterieller Schaden entsteht.
## 2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mit der Anmeldung zum Freizeit- oder Workshopangebot durch das Kind oder den Jugendlichen zustande. Hierbei erfolgt auch die ausdrückliche Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter.
Die Anmeldung ist ausschließlich über die Website des Teckids e.V. möglich.
Die Bestätigung der Anmeldung durch den Teckids e.V. erfolgt innerhalb von einer Woche schriftlich per E-Mail, sowohl an das Kind oder den Jugendlichen als auch an die gesetzlichen Vertreter.
## 3. Teilnehmerbeitrag und Zahlungspflicht
Mit der Anmeldung zu einem Freizeit- oder Workshopangebot wird die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags, wie bei der Anmeldung auf der Website angegeben, anerkannt. Die Zahlung erfolgt vorab innerhalb von 7 Tagen nach
Erhalt der Anmeldebestätigung.
Teil- oder Ratenzahlungen sind nur nach Absprache und ausdrücklicher Bestätigung durch den Teckids e.V. möglich.
Die Rechnungslegung erfolgt in elektronischer Form als PDF per E-Mail. Die Zustimmung hierzu erfolgt mit der Anmeldung.
Sollte der Teilnehmerbeitrag nicht fristgerecht beglichen werden, erfolgt zunächst eine Erinnerung per E-Mail. Bleibt diese eine weitere Woche unbeachtet, erfolgt eine schriftliche Mahnung auf dem Postweg. Bleibt diese weitere zwei Wochen unbeachtet, kann der Teckids e.V. die Forderung ohne weitere Erinnerung an die Collectia GmbH als Inkassounternehmen übergeben.
Wird der Teilnehmerbeitrag nicht fristgerecht beglichen, so ist der Teckids e.V. berechtigt, dies als Rücktritt durch den Kunden wie in Abschnitt 4 zu behandeln.
## 4. Leistungspflicht und Rücktrittsrecht des Anbieters
Der Teckids e.V. organisiert seine Freizeit- und Workshopangebote nach bester Möglichkeit. Hierbei können sich, auch kurzfristig, Änderungen im Programm und Angebot des gebuchten Freizeit- oder Workshopangebots ergeben.
Der Teckids e.V. ist berechtigt, derartige Änderungen mit einfacher Information an die Teilnehmenden und die gesetzlichen Vertreter vorzunehmen, sofern:
* das Angebotene im Wert nicht mehr als 10% unter den gezahlten Teilnehmerbeitrag fällt,
* die dem ursprünglichen Angebot zugrundeliegenden pädagogischen Ziele nicht wesentlich verändert werden
* durch die Änderung keine unzumutbaren Hürden für die Teilnahme entstehen.
Bis zur Zustellung der Anmeldebestätigung ist der Teckids e.V. berechtigt, die Anmeldung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
Der Teckids e.V. kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung des Freizeit- oder Workshopangebots gehindert wird auch danach,
vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall ohne Abzüge erstattet.
## 5. Widerruf, Rücktritt durch Teilnehmende und Nichterscheinen
Teilnehmende können bis zur bei der Anmeldung angegebenen Frist ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich per E-Mail. Der Teckids e.V. ist berechtigt, in diesem Fall
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 € in Rechnung zu stellen, das bei der Rückzahlung eines schon geleisteten Teilnehmerbeitrags verrechnet wird.
Nach Ablauf der Frist ist der Rücktritt nur aus wichtigem Grund möglich. Der Rücktritt erfolgt schriftlich per E-Mail. Der Teckids e.V. ist nur dann zur Erstattung verpflichtet, wenn er selber von den im Auftrag der Teilnehmenden gebuchten Leistungen von Lieferanten (z.B. Beherbergungsbetriebe, Fahrbetriebe, usw.) noch zurücktreten kann,
darüber hinaus sind die Teilnehmenden in jedem Fall zur Zahlung von Ausfallkosten in Höhe von 50% des Teilnehmerbeitrags verpflichtet.
Bei Nichterscheinen zum gebuchten Freizeit- oder Workshopangebot ohne vorherige Abmeldung per E-Mail oder Telefon erfolgt keine Erstattung, außerdem ist der Teckids e.V. zur Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Teilnehmerbeitrags, mindestens jedoch 10 € und höchstens 20 €, berechtigt.
## 6. Haftung
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Teckids e.V. nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden.
Der Teckids e.V. haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die durch einen Drittdienstleister (z.B. zur Erbringung von Fahrt- oder Unterkunftsdienstleistungen) ohne Verletzung einer Vertrags- oder Sorgfaltspflicht des Teckids e.V. verursacht werden.
## 7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bonn.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragsbestandteile unwirksam werden, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt. An ihre Stelle treten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
title: Handreichungen
author: Teckids
lang: de
##### <a href="#Umgang"> 1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
##### <a href="#Medienzeit"> 2. Medienzeit </a>
##### <a href="#Zugang"> 3. Freier Zugang zu Medien</a>
##### <a href="#Privatsphäre"> 4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre </a>
##### <a href="#Willenserklärung"> 5. Willenserklärung </a>
##### <a href="#Publikationen"> 6. Eigene Publikationen </a>
##### <a href="#Medienbildung"> 7. Medienbildung ist wichtig </a>
## <a name="Umgang" style="color:black;text-decoration:none;"> 1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken
</a>
Wir sehen das Surfen im Internet und das Spielen am Computer oder Smartphone
als einen netten Zeitvertreib. Wir wollen Kindern und Jugendlichen zeigen, was
für tolle andere Dinge man am Computer noch machen kann. Technik und Medien bieten eine Vielzahl von möglichen Aktivitäten. Von dem Erstellen eines kleinen Hörspiels, über das Programmieren von Robotern, bis hin zum Programmieren eines eigenen Computerspiels. Und das alles lässt sich in kurzer Zeit erlernen. Und das Ganze macht auch noch Spaß!
Wir empfehlen Eltern, gemeinsam mit den Kindern ein Konzept zu erarbeiten, wie
und wozu Technik und Medien genutzt werden. Dabei sollen sowohl die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung als auch die Möglichkeiten zur Nutzung bei Recherchen z.B. für die Schule Berücksichtigung finden.
<hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
## <a name="Medienzeit" style="color:black;text-decoration:none;"> 2. Medienzeit </a>
Durch strikte Medienzeiten, bzw. Nutzungszeiten für Soziale Medien wird
das Kind deutlich eingeschränkt. Zudem wird nicht zwischen der Nutzung für
Hausaufgaben, zur eigenen Weiterbildung und er Nutzung zu Unterhaltungszwecken
unterschieden. Dennoch ist nicht alles falsch, an Nutzungszeiten.
Man sollte also Folgendes beachten:
Zunächst einmal sollte man keine strikten Zeiten für die Nutzung des
Internets aufstellen. Wenn das Kind ganz genau weiß, dass es z.B. von 13-14
Uhr am Computer sitzt, wird dies vielleicht eingeprägt und das Kind kann sich
zwischen 13 und 14 Uhr auf nichts anderes konzentrieren. Des Weiteren wird
dadurch der Freiraum bei der Vereinbarung von Terminen deutlich erschwert,
da das Kind seine Internetzeit auch gerne nutzen würde. Sollte zu dieser Zeit
die Nutzung des Internets vielleicht nicht möglich sein, wird das Kind dennoch
berechtigterweise auf seiner Medienzeit bestehen.
Wir empfehlen Eltern und Kindern, gemeinsam als Alternative zu strikten
Nutzungszeiten lieber „Ausgleichszeiten“ einzuführen. Wenn sich das Kind beispielsweise eine Stunde lang sinnvoll beschäftigt, darf es eine halbe Stunde lang im Internet chatten o.Ä. Es ist auch in Ordnung, wenn ein Kind an einem Samstag mal mehr am Computer sitzt, wenn es den nächsten Sonntag komplett mit Freunden verbringt. Es ist außerdem zu unterscheiden, mit was sich das Kind am Computer beschäftigt. So sollte zwischen der Nutzung zu Unterhaltungszwecken und der Nutzung für schulische Zwecke oder der freiwilligen Weiterbildung
unterschieden werden. Recherchen im Internet und das Lesen von Online-Artikeln
ersetzen ja heute häufig das Lesen von Zeitungen oder Büchern.
Wir empfehlen den Eltern den Kindern die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam mit den Kindern Absprachen zu treffen, wie viel Zeit am Computer zu Unterhaltungszwecken genutzt werden darf. Zudem sollten Eltern ein Vorbild im Bezug auf Mediennutzung sein. Kinder werden mit Abmachungen eher einverstanden sein, wenn sie für alle gelten. Man sollte also nicht nur Regeln in Absprache mit dem Kind aufstellen, sondern als Elternteil auch einen sinnvollen Umgang mit Medien vorleben.
<hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
## <a name="Zugang" style="color:black;text-decoration:none;"> 3. Freier Zugang zu Medien </a>
Die Herausforderung ist die Abwägung zwischen der "Meinungs- und
Informationsfreiheit" und dem freien "Zugang zu Medien" und dem Jugendschutz.
Dazu die [UN-Konvention über die Rechte der Kinder](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/):
##### Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
> <i>"(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. </i>
> <i>(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit." </i>
##### In Artikel 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht:
> <i>"(1) Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten
a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen;
b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern;
c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern;
d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;
e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind." </i>
Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unseren Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, sodass Kindern auch oft durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen sich im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhalte für sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen.
Wir empfehlen Eltern, die ersten Schritte im Umgang mit dem Internet gemeinsam mit den Kindern zu gehen und Gespräche über die gesehenen Inhalte und die genutzten Onlinedienste zu führen. So bekommen Eltern einen Einblick in das Nutzungsverhalten der Kinder, der auf einer Vertrauensbasis basiert und die die Privatsphäre der Kinder nicht verletzt. Durch das Feedback der Eltern lernen Kinder zwischen sinnvollen und ggf. ungeeigneten Inhalten zu unterscheiden.
Zudem wird es sich nicht
verhindern lassen, dass Kinder früher oder später einen Computer ohne diese
Sperren benutzen. Analog dazu lernen Kinder den richtigen Umgang mit dem
Straßenverkehr auch nicht auf einem völlig von der Außenwelt abgetrennten
Platz, sondern auch nur durch die regelmäßige Nutzung. Des Weiteren können
aber auch die Eltern von ihren Kindern lernen, weil Kinder schneller lernen
und so oft einen besseren Einblick in die neuen Möglichkeiten, die die
Medien bieten, bekommen.
<hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
## <a name="Privatsphäre" style="color:black;text-decoration:none;"> 4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre </a>
##### Im [Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre"](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/#c3249) der UN-Konvention über die Rechte der Kinder heißt es:
> <i>"(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
> (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen." </i>
Wenn Erziehungsberechtigte gegen den Willen des Kindes Kenntnis über das
Passwort haben, sehen wir das als Verstoß gegen dieses Grundrecht.
### 4.1 Passwörter sind Privatsache
Passwörter dienen dazu Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Mit
ihnen erhalten Kinder zum Beispiel Zugang zu ihren E-Mails oder zu ihren
Social-Media-Accounts. Mit der Kenntnis der Passwörter erhält man somit auch
Zugriff auf Informationen, die Teil der Privatsphäre von Kindern sind. Der
Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht aller Menschen.
### 4.2 Durchsuchen von Daten durch die Eltern
Wie bereits erwähnt, hat jeder Mensch (also auch Kinder) ein Recht auf
Privatsphäre, welches respektiert werden muss. Nur einer der zahlreichen
Gründe, wieso Eltern keinen Zugriff auf die Handys ihrer Kinder haben sollten.
Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass das einfache Sperren oder die totale
Kontrolle keine Lösung darstellt.
Wir empfehlen Eltern, durch Gespräche mit allen Beteiligten zu
versuchen, Aufklärung zu schaffen und Gefahren vorzubeugen. Denn wenn Kinder
von klein auf lernen, wie sie sich im Internet sicher verhalten können, ist
eine Kontrolle nicht nötig, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten.
<hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
## <a name="Willenserklärung" style="color:black;text-decoration:none;"> 5. Willenserklärung </a>
### 5.1 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bei der Nutzung vieler Dienste im Internet kommt es zu einem Vertrag zwischen
dem
Nutzer und dem Betreiber des Dienstes. Dabei sind die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters zu akzeptieren. Damit ein solcher
Vertrag zustande kommen kann, ist bei Kinder zwischen 7 und einschließlich 17
Jahren nach § 107 BGB die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig,
wenn durch den Vertrag das Kind nicht nur rechtliche Vorteile erlangt. Dies
ist zum Beispiel der Fall, wenn die Geschäftsbedingungen vorsehen, dass
erfasste Daten anderweitig genutzt werden.
> <i>"§ 107
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht
lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines
gesetzlichen Vertreters."</i>
### 5.2 Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abgeben
Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abschließen, wenn aus
dieser Willenserklärung nicht nur Vorteile entstehen. Dies gilt auch, wenn
Kinder nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der Kindeswille ist in
jedem Fall zu berücksichtigen. Im Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte
der Kinder steht:
##### Artikel 12 "Berücksichtigung des Kindeswillens":
> <i>"(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. [...]" </i>
Wir empfehlen Eltern, mit den Kindern darüber zu sprechen, welche Vor- und
welche Nachteile den Kindern bei der Nutzung bestimmter Medien oder
Dienste entstehen. Die Zustimmung zu den AGB bestimmter Dienste soll daher
immer in Absprache zwischen Eltern und Kindern geschehen (siehe hierzu auch
„Grundsätze Online-Dienste“). Dabei ist der aktuelle Entwicklungsstand des
Kindes immer zu berücksichtigen. Ist das Kind auch nach einer Erklärung nicht
in der Lage den Sachverhalt zu verstehen, so ist von der Abgabe einer
Willenserklärung abzusehen.
<hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
## <a name="Publikationen" style="color:black;text-decoration:none;"> 6. Eigene Publikationen </a>
Bei eigenen Publikationen im Internet ist eine häufige Annahme, dass alles,
was ins Internet gestellt wird, irgendwann zum Nachteil wird. Daher empfehlen
Eltern ihren Kindern häufig, bloß nicht ihren Namen oder andere persönliche
Details öffentlich zu posten.
Diesem oft genannten Vorwurf stimmen wir nur teilweise zu. Natürlich ist es
besonders für Kinder sehr wichtig, vor dem Veröffentlichen im Internet immer
genau zu überprüfen, welche Informationen man veröffentlicht und nachzusehen,
wer die Informationen sehen soll. Ebenso sind immer auch die Rechte anderer zu
beachten. So dürfen die Rechte von Personen, die vielleicht in einem Beitrag
erwähnt wurden, nicht durch das Posten verletzt werden (z.B. durch das
Hochladen
von Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, die nicht im Internet zu sehen
sein wollen).
Durch genaues Überlegen vor dem Veröffentlichen eines Posts können solche
Konflikte vermieden werden. Weiterhin können Beiträge nicht nur zum Nachteil
werden. Nein, ganz im Gegenteil. Manche Posts, wie zum Beispiel Berichte von
Veranstaltungen oder
Berichte von Vorträgen, die man gehalten hat, könnten einem sogar hoch
angerechnet werden.
Anstatt Veröffentlichungen im Interne generell zu vermeiden oder zu verbieten,
empfehlen wir Eltern, Kindern beizubringen, vor Posts genau nachzudenken, was
man postet und ob man es posten möchte/darf.
<hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
## <a name="Medienbildung" style="color:black;text-decoration:none;"> 7. Medienbildung ist wichtig </a>
Eine Box, die auf Zuruf die Wettervorhersage wiedergibt oder einen Tisch in
einem Restaurant reserviert, war vor ein paar Jahrzehnten noch Zukunftsvision.
Heute
erhält sie Einzug in immer mehr Haushalte. Der Fernseher wurde von einem
einfachen Gerät, das übermittelte Videosignale wiedergibt, zu einer
Multimediastation. So wie die Digitalisierung im privaten Einzug erhält,
erhält sie auch Einzug in die Berufswelt. Die Kenntnisse über die
Möglichkeiten
und Gefahren, die durch die Digitalisierung entstehen, sind enorm wichtig. Die
Nutzung moderner Medien lässt die Kinder an der Digitalisierung teilhaben und
lehrt den Kindern den Umgang mit ihr. Zu beachten ist vor allem, dass die
Nutzung von Medien nicht nur Gefahren birgt, sondern eine Vielzahl von
Möglichkeiten bietet. Man kann dadurch mit Freunden in Kontakt treten, neue
Freunde kennenlernen oder sich über eine Vielzahl von Themen informieren.
Wir empfehlen Eltern einen stetigen Austausch über die Möglichkeiten und
Gefahren in dieser Entwicklung. Die Eltern sollten zudem die Kinder dabei
unterstützen, wenn diese sich durch die Nutzung der Medien im MINT-Bereich
fortbilden wollen.