From 10cee09ff420a333232325ca0af9a9d9df562814 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Anna Weichelt <anna.weichelt@teckids.org> Date: Tue, 12 May 2020 16:01:19 +0200 Subject: [PATCH] Quotes --- .../Medien_und_Paedagogik/Handreichungen.md | 56 ++++--------------- 1 file changed, 11 insertions(+), 45 deletions(-) diff --git a/content/pages/de/Medien_und_Paedagogik/Handreichungen.md b/content/pages/de/Medien_und_Paedagogik/Handreichungen.md index 3c09c7ee..79bc5a15 100644 --- a/content/pages/de/Medien_und_Paedagogik/Handreichungen.md +++ b/content/pages/de/Medien_und_Paedagogik/Handreichungen.md @@ -54,43 +54,18 @@ Informationsfreiheit" und dem freien "Zugang zu Medien" und dem Jugendschutz. Dazu die [UN-Konvention über die Rechte der Kinder](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/): ##### Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit": -* "(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt - die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und - Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke - oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen - und weiterzugeben. -(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen - Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind +> (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. +> (2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder - b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung - (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit." * + b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit." ##### In Artikel 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht: -* "(1) Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und - stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material -aus - einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere - derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und -sittlichen - Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel - haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten - a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, -die - für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des - Artikels 29 entsprechen; - b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch -und - bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer - Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern; +> "(1) Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten + a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen; + b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern; c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern; - d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, - das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung -zu - tragen; - e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor - Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, -fördern, - wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind." * + d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen; + e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind." Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unsereren Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, so dass Kindern auch oft durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen sich im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhatlte für sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen. @@ -110,12 +85,8 @@ Medien bieten, bekommen. ##### Im [Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre"](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/#c3249) der UN-Konvention über die Rechte der Kinder heißt es: -* "(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein - Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder - rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt - werden. -(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder - Beeinträchtigungen." * +> "(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. +> (2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen." Wenn Erziehungsberechtigte gegen den Willen des Kindes Kenntnis über das Passwort haben, sehen wir das als Verstoß gegen dieses Grundrecht. @@ -171,12 +142,7 @@ jedem Fall zu berücksichtigen. Im Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte der Kinder steht: #### Artikel 12 "Berücksichtigung des Kindeswillens": -"(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene - Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind -berührenden - Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des -Kindes - angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. [...]" +> "(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. [...]" Wir empfehlen Eltern mit den Kindern darüber zu sprechen, welche Vor- und welche Nachteile den Kindern bei der Nutzung bestimmter Medien oder -- GitLab