From 3f5debe3378a1b8581fcafdcd348eb3806d73501 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Anna Weichelt <anna.weichelt@teckids.org>
Date: Wed, 13 May 2020 16:31:09 +0200
Subject: [PATCH] Rechtschreibung

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@@ -15,9 +15,9 @@ Lang: de
 
 Wir sehen das Surfen im Internet und das Spielen am Computer oder Smartphone
 als einen netten Zeitvertreib. Wir wollen Kindern und Jugendlichen zeigen, was
-für tolle andere Dinge man am Computer noch machen kann. Technik und Medien bieten eine Vielzahl von möglichen Aktivitäten. Von dem Erstellen eines kleinen Hörspiels, über das Programmieren von Robotern, bis hin zum Programmieren eines eigenen Computerspiels. Und das alles lässt sich in kurzer Zeit erlernen. Und das ganze macht auch noch Spaß!   
+für tolle andere Dinge man am Computer noch machen kann. Technik und Medien bieten eine Vielzahl von möglichen Aktivitäten. Von dem Erstellen eines kleinen Hörspiels, über das Programmieren von Robotern, bis hin zum Programmieren eines eigenen Computerspiels. Und das alles lässt sich in kurzer Zeit erlernen. Und das Ganze macht auch noch Spaß!   
 
-Wir empfehlen Eltern gemeinsam mit den Kindern ein Konzept zu erarbeiten, wie
+Wir empfehlen Eltern, gemeinsam mit den Kindern ein Konzept zu erarbeiten, wie
 und wozu Technik und Medien genutzt werden. Dabei sollen sowohl die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung als auch die Möglichkeiten zur Nutzung bei Recherchen z.B. für die Schule Berücksichtigung finden.
 
 <hr style="height: 3px; width: 100%; background-color: darkorange; border: 0;">
@@ -29,7 +29,7 @@ das Kind deutlich eingeschränkt. Zudem wird nicht zwischen der Nutzung für
 Hausaufgaben, zur eigenen Weiterbildung und er Nutzung zu Unterhaltungszwecken
 unterschieden. Dennoch ist nicht alles falsch, an Nutzungszeiten.   
 
-Man sollte also folgendes beachten:
+Man sollte also Folgendes beachten:
 Zunächst einmal sollte man keine strikten Zeiten für die Nutzung des
 Internets aufstellen. Wenn das Kind ganz genau weiß, dass es z.B. von 13-14
 Uhr am Computer sitzt, wird dies vielleicht eingeprägt und das Kind kann sich
@@ -39,7 +39,7 @@ da das Kind seine Internetzeit auch gerne nutzen würde. Sollte zu dieser Zeit
 die Nutzung des Internets vielleicht nicht möglich sein, wird das Kind dennoch
 berechtigterweise auf seiner Medienzeit bestehen.   
 
-Wir empfehlen Eltern und Kindern gemeinsam als Alternative zu strikten
+Wir empfehlen Eltern und Kindern, gemeinsam als Alternative zu strikten
 Nutzungszeiten lieber „Ausgleichszeiten“ einzuführen. Wenn sich das Kind beispielsweise eine Stunde lang sinnvoll beschäftigt, darf es eine halbe Stunde lang im Internet chatten o.Ä. Es ist auch in Ordnung, wenn ein Kind an einem Samstag mal mehr am Computer sitzt, wenn es den nächsten Sonntag komplett mit Freunden verbringt. Es ist außerdem zu unterscheiden, mit was sich das Kind am Computer beschäftigt. So sollte zwischen der Nutzung zu Unterhaltungszwecken und der Nutzung für schulische Zwecke oder der freiwilligen Weiterbildung
 unterschieden werden. Recherchen im Internet und das Lesen von Online-Artikeln
 ersetzen ja heute häufig das Lesen von Zeitungen oder Büchern.   
@@ -70,7 +70,7 @@ Dazu die [UN-Konvention über die Rechte der Kinder](https://www.kinderrechte.de
        d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;
        e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind." </i>
 
-Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unsereren Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, so dass Kindern auch oft durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen sich im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhatlte für sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen.   
+Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unseren Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, sodass Kindern auch oft durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen sich im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhalte für sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen.   
 
 Wir empfehlen Eltern, die ersten Schritte im Umgang mit dem Internet gemeinsam mit den Kindern zu gehen und Gespräche über die gesehenen Inhalte und die genutzten Onlinedienste zu führen. So bekommen Eltern einen Einblick in das Nutzungsverhalten der Kinder, der auf einer Vertrauensbasis basiert und die die Privatsphäre der Kinder nicht verletzt. Durch das Feedback der Eltern lernen Kinder zwischen sinnvollen und ggf. ungeeigneten Inhalten zu unterscheiden.   
 
@@ -127,7 +127,7 @@ Bei der Nutzung vieler Dienste im Internet kommt es zu einem Vertrag zwischen
 dem
 Nutzer und dem Betreiber des Dienstes. Dabei sind die allgemeinen
 Geschäftsbedingungen des Dienstanbieters zu akzeptieren. Damit ein solcher
-Vertrag zustande kommen kann ist bei Kinder zwischen 7 und einschließlich 17
+Vertrag zustande kommen kann, ist bei Kinder zwischen 7 und einschließlich 17
 Jahren nach § 107 BGB die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig,
 wenn durch den Vertrag das Kind nicht nur rechtliche Vorteile erlangt. Dies
 ist zum Beispiel der Fall, wenn die Geschäftsbedingungen vorsehen, dass
@@ -142,7 +142,7 @@ gesetzlichen Vertreters."</i>
 ### 5.2 Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abgeben
 
 Eltern dürfen keine Willenserklärung im Namen der Kinder abschließen, wenn aus
-dieser Willenserklärung nicht nur Vorteile entstehen. Dies gilt auch wenn
+dieser Willenserklärung nicht nur Vorteile entstehen. Dies gilt auch, wenn
 Kinder nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der Kindeswille ist in
 jedem Fall zu berücksichtigen. Im Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte
 der Kinder steht:
@@ -150,7 +150,7 @@ der Kinder steht:
 #### Artikel 12 "Berücksichtigung des Kindeswillens":
 > <i>"(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. [...]" </i>
 
-Wir empfehlen Eltern mit den Kindern darüber zu sprechen, welche Vor- und
+Wir empfehlen Eltern, mit den Kindern darüber zu sprechen, welche Vor- und
 welche Nachteile den Kindern bei der Nutzung bestimmter Medien oder
 Dienste entstehen. Die Zustimmung zu den AGB bestimmter Dienste soll daher
 immer in Absprache zwischen Eltern und Kindern geschehen (siehe hierzu auch
@@ -201,14 +201,14 @@ einfachen Gerät, das übermittelte Videosignale wiedergibt, zu einer
 Multimediastation. So wie die Digitalisierung im privaten Einzug erhält,
 erhält sie auch Einzug in die Berufswelt. Die Kenntnisse über die
 Möglichkeiten
-und Gefahren, die durch die Digitalisierung entstehen sind enorm wichtig. Die
+und Gefahren, die durch die Digitalisierung entstehen, sind enorm wichtig. Die
 Nutzung moderner Medien lässt die Kinder an der Digitalisierung teilhaben und
 lehrt den Kindern den Umgang mit ihr. Zu beachten ist vor allem, dass die
 Nutzung von Medien nicht nur Gefahren birgt, sondern eine Vielzahl von
 Möglichkeiten bietet. Man kann dadurch mit Freunden in Kontakt treten, neue
 Freunde kennenlernen oder sich über eine Vielzahl von Themen informieren.
 
-Wir empfehlen Eltern einen einen stetigen Austausch über die Möglichkeiten und
+Wir empfehlen Eltern einen stetigen Austausch über die Möglichkeiten und
 Gefahren in dieser Entwicklung. Die Eltern sollten zudem die Kinder dabei
 unterstützen, wenn diese sich durch die Nutzung der Medien im MINT-Bereich
 fortbilden wollen.
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