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From: Johanna Schink <johanna.schink@teckids.org>
Date: Tue, 12 May 2020 15:53:00 +0200
Subject: [PATCH] Update Handreichungen.md

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@@ -53,7 +53,7 @@ Informationsfreiheit" und dem freien "Zugang zu Medien" und dem Jugendschutz.
 
 Dazu die [UN-Konvention über die Rechte der Kinder](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/):
 
-Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
+##### Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
 * "(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt
      die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und
      Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke
@@ -65,7 +65,7 @@ Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
   b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung
      (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit." *
 
-In Artikel 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht:
+##### In Artikel 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht:
 * "(1) Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und
      stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material
 aus
@@ -108,7 +108,7 @@ Medien bieten, bekommen.
 ## <a name="Privatsphäre" style="color:black;text-decoration:none;"> 4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre </a>
 
 
-Im [Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre"](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/#c3249) der UN-Konvention über die
+##### Im [Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre"](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/#c3249) der UN-Konvention über die
 Rechte der Kinder heißt es:
 * "(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein
      Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder
@@ -170,7 +170,7 @@ Kinder nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind. Der Kindeswille ist in
 jedem Fall zu berücksichtigen. Im Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte
 der Kinder steht:
 
-Artikel 12 "Berücksichtigung des Kindeswillens":
+#### Artikel 12 "Berücksichtigung des Kindeswillens":
 "(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene
      Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind
 berührenden
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