From ac5c1cfebaba42709c7a79d8c7d750c741a5fa73 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Johanna Schink <johanna.schink@teckids.org>
Date: Tue, 12 May 2020 17:52:12 +0200
Subject: [PATCH] Update Handreichungen.md

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@@ -57,9 +57,9 @@ Informationsfreiheit" und dem freien "Zugang zu Medien" und dem Jugendschutz.
 Dazu die [UN-Konvention über die Rechte der Kinder](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/):
 
 #### Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
-> <i>"(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. </i>
-> <i>(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
-  a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
+> <i>"(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. </i>   
+> <i>(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind   
+  a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder   
   b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit." </i>
 
 #### In Artikel 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht:
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