### <a href="#Umgang"> 1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
### <a href="#Medienzeit"> 2. Medienzeit </a>
### <a href="#Zugang">3. Freier Zugang zu Medien</a>
### <a href="#Umgang">1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
### <a href="#Medienzeit"> 2. Meienzeit </a>
### <a href="#Umgang">1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
### <a href="#Umgang">1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
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@@ -41,15 +44,17 @@ ersetzen ja heute häufig das Lesen von Zeitungen oder Büchern.
Wir empfehlen den Eltern den Kindern die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam mit den Kindern Absprachen zu treffen, wie viel Zeit am Computer zu Unterhaltungszwecken genutzt werden darf. Zudem sollten Eltern ein Vorbild im Bezug auf Mediennutzung sein. Kinder werden mit Abmachungen eher einverstanden sein, wenn sie für alle gelten. Man sollte also nicht nur Regeln in Absprache mit dem Kind aufstellen, sondern als Elternteil auch einen sinnvollen Umgang mit Medien vorleben.
3. Freier Zugang zu Medien
## <a name="Zugang" style="color:black;text-decoration:none;"> 3. Freier Zugang zu Medien </a>
Die Herausforderung ist die Abwägung zwischen der "Meinungs- und
Informationsfreiheit" und dem freien "Zugang zu Medien" und dem Jugendschutz.
Dazu die UN-Konvention über die Rechte der Kinder [1]:
Dazu die [UN-Konvention über die Rechte der Kinder](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/):
Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
"(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt
*"(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt
die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und
Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke
oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen
...
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@@ -58,10 +63,10 @@ Artikel 13 "Meinungs- und Informationsfreiheit":
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung
(ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."
(ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit."*
In Artikel 17 "Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz" steht:
"(1) Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und
*"(1) Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und
stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material
aus
einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere
...
...
@@ -85,24 +90,11 @@ zu
e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor
Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen,
fördern,
wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind."
Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unsereren
Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind
Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, so dass Kindern auch oft
durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter
auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen
sich
im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhatlte für
sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen.
Wir empfehlen Eltern, die ersten Schritte im Umgang mit dem Internet gemeinsam
mit den Kindern zu gehen und Gespräche über die gesehenen Inhalte und die
genutzten Onlinedienste zu führen. So bekommen Eltern einen Einblick in das
Nutzungsverhalten der Kinder, der auf einer Vertrauensbasis basiert und die
die Privatsphäre der Kinder nicht verletzt. Durch das Feedback der Eltern
lernen Kinder zwischen sinnvollen und ggf. ungeeigneten Inhalten zu
unterscheiden.
wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind." *
Internetsperren und das Ausschließen von bestimmten Inhalten aus unsereren Diensten halten wir an dieser Stelle für keinen guten Weg. Zum einen sind Internetsperren in vielen Fällen sehr restriktiv, so dass Kindern auch oft durch die Internetsperren Informationen vorenthalten werden, die Sie mitunter auch für sinnvolle Zwecke benötigen. Zum anderen sollen Kinder auch lernen sich im Internet zu bewegen und selbst zu unterscheiden, welche Inhatlte für sie geeignet sind und an welchen Stellen sie sich unwohl fühlen.
Wir empfehlen Eltern, die ersten Schritte im Umgang mit dem Internet gemeinsam mit den Kindern zu gehen und Gespräche über die gesehenen Inhalte und die genutzten Onlinedienste zu führen. So bekommen Eltern einen Einblick in das Nutzungsverhalten der Kinder, der auf einer Vertrauensbasis basiert und die die Privatsphäre der Kinder nicht verletzt. Durch das Feedback der Eltern lernen Kinder zwischen sinnvollen und ggf. ungeeigneten Inhalten zu unterscheiden.
Zudem wird es sich nicht
verhindern lassen, dass Kinder früher oder später einen Computer ohne diese
...
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@@ -113,6 +105,7 @@ aber auch die Eltern von ihren Kindern lernen, weil Kinder schneller lernen
und so oft einen besseren Einblick in die neuen Möglichkeiten, die die
Medien bieten, bekommen.
## <a name="Zugang" style="color:black;text-decoration:none;"> 3. Freier Zugang zu Medien </a>
4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre
Im Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre" der UN-Konvention über die