### <a href="#Umgang">1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
### <a href="#Publikationen"> 6. Eigene Publikationen </a>
### <a href="#Umgang">1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken</a>
### <a href="#Medienbildung"> 7. Medienbildung ist wichtig </a>
## <a name="Umgang" style="color:black;text-decoration:none;"> 1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken
## <a name="Umgang" style="color:black;text-decoration:none;"> 1. Umgang mit Medien ist mehr als Internet und Zocken
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@@ -105,22 +105,22 @@ aber auch die Eltern von ihren Kindern lernen, weil Kinder schneller lernen
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@@ -105,22 +105,22 @@ aber auch die Eltern von ihren Kindern lernen, weil Kinder schneller lernen
und so oft einen besseren Einblick in die neuen Möglichkeiten, die die
und so oft einen besseren Einblick in die neuen Möglichkeiten, die die
Medien bieten, bekommen.
Medien bieten, bekommen.
## <a name="Zugang" style="color:black;text-decoration:none;"> 3. Freier Zugang zu Medien </a>
## <a name="Privatsphäre" style="color:black;text-decoration:none;"> 4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre </a>
4. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre
Im Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre" der UN-Konvention über die
Im [Artikel 16 "Schutz der Privatsphäre und Ehre"](https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention-im-wortlaut/#c3249) der UN-Konvention über die
Rechte der Kinder [1] heißt es:
Rechte der Kinder heißt es:
"(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein
*"(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein
Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder
Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder
rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt
rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt
werden.
werden.
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder
(2) Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder
Beeinträchtigungen."
Beeinträchtigungen."*
Wenn Erziehungsberechtigte gegen den Willen des Kindes Kenntnis über das
Wenn Erziehungsberechtigte gegen den Willen des Kindes Kenntnis über das
Passwort haben, sehen wir das als Verstoß gegen dieses Grundrecht.
Passwort haben, sehen wir das als Verstoß gegen dieses Grundrecht.
4.1 Passwörter sind Privatsache
### 4.1 Passwörter sind Privatsache
Passwörter dienen dazu Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Mit
Passwörter dienen dazu Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Mit
ihnen erhalten Kinder zum Beispiel Zugang zu ihren E-Mails oder zu ihren
ihnen erhalten Kinder zum Beispiel Zugang zu ihren E-Mails oder zu ihren
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@@ -128,7 +128,7 @@ Social-Media-Accounts. Mit der Kenntnis der Passwörter erhält man somit auch
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@@ -128,7 +128,7 @@ Social-Media-Accounts. Mit der Kenntnis der Passwörter erhält man somit auch
Zugriff auf Informationen, die Teil der Privatsphäre von Kindern sind. Der
Zugriff auf Informationen, die Teil der Privatsphäre von Kindern sind. Der
Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht aller Menschen.
Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht aller Menschen.
4.2 Durchsuchen von Daten durch die Eltern
### 4.2 Durchsuchen von Daten durch die Eltern
Wie bereits erwähnt, hat jeder Mensch (also auch Kinder) ein Recht auf
Wie bereits erwähnt, hat jeder Mensch (also auch Kinder) ein Recht auf
Privatsphäre, welches respektiert werden muss. Nur einer der zahlreichen
Privatsphäre, welches respektiert werden muss. Nur einer der zahlreichen
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@@ -141,9 +141,10 @@ versuchen, Aufklärung zu schaffen und Gefahren vorzubeugen. Denn wenn Kinder
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@@ -141,9 +141,10 @@ versuchen, Aufklärung zu schaffen und Gefahren vorzubeugen. Denn wenn Kinder
von klein auf lernen, wie sie sich im Internet sicher verhalten können, ist
von klein auf lernen, wie sie sich im Internet sicher verhalten können, ist
eine Kontrolle nicht nötig, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten.
eine Kontrolle nicht nötig, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten.